Auf der 83. Plenarsitzung am 17. Dezember 1999 verabschiedet die UN-Generalversammlung ohne Abstimmung eine Resolution, nach der der 25. November zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch „Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“, bestimmt wurde.
Alle Frauen haben das Recht, unversehrt zu leben und sich zu beteiligen! Gewalt gegen Frauen gehört zu den häufigsten Straftaten in Deutschland. Deshalb lautet das Ziel:
Eine flächendeckende Versorgung von Hilfs- und Beratungsangeboten im Land bis 2022 sicherzustellen!
Dafür sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2020/21 12 Millionen Euro für die Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuser nach der Istanbul-Konvention vorgesehen.
Die frauenpolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion Dorothea Wehinger betont: „Damit können wir einen weiteren wichtigen Schritt gehen, um die Lücken in Landkreisen ohne Frauenhäuser oder Beratungsstellen zügig zu schließen.“
Wer von Gewalt betroffen ist, erreicht das Hilfetelefon unter ☎️ 08000 116 016 – anonym und kostenlos, 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr.
Hintergrund zur Istanbul-Konvention:
Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) trat 2014 in Kraft und wurde von Deutschland 2017 ratifiziert.
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland, umfassende Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt jedweder Art, zu Unterstützung und Schutz der Betroffenen sowie zur Bestrafung der Täter*innen zu ergreifen. Mit der Ratifikation hat die Bundesrepublik ausdrücklich anerkannt, dass Gewalt gegen Frauen Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Frauen und Männern ist, durch die Frauen beherrscht und diskriminiert und an einem selbst bestimmten und gleichberechtigten Leben gehindert werden. Trotz der bereits existierenden Regelungen und Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt (Sexualstrafrechtsreform, Gewaltschutzgesetz) besteht in Deutschland noch erheblicher Handlungsbedarf zur vollständigen Umsetzung der Vorgaben der Istanbul-Konvention. Die Konvention verlangt, Recht und Praxis des Schutzes von Frauen vor geschlechtsspezifischer Gewalt und vor häuslicher Gewalt in Deutschland systematisch auf den Prüfstand zu stellen.
Bis September 2018 wurde das Übereinkommen von 46 Staaten unterzeichnet und von 33 ratifiziert. Österreich hat es am 14. November 2013 ratifiziert, Deutschland am 12. Oktober 2017 und die Schweiz am 14. Dezember 2017. Zuletzt wurde das Übereinkommen am 8. März 2019 von Irland ratifiziert.
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