Pressemitteilung Nr. 47/2019
Emmendingen, den 20.05.2019
Bewerbungen werden bis 30. September entgegengenommen
„Strukturförderung heißt Lebensqualität erhalten und verbessern. Mit dem ELR setzen wir genau hier an. Seit 24 Jahren unterstützt die Landesregierung mit dem ELR Projekte, die lebendige Ortskerne erhalten, die zeitgemäßes Leben und Wohnen ermöglichen, die eine wohnortnahe Versorgung sichern sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen. Dabei konzentriert sich die Förderung auf die vier Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen“, erklärte Alexander Schoch.
Der Förderschwerpunkt des ELR liegt auch dieses Jahr bei ‚Innenentwicklung/Wohnen‘. Auch wird der sogenannte CO2-Speicherzuschlag beibehalten. „Wer bei Projekten überwiegend ressourcenschonende, CO2-bindende Baustoffe wie zum Beispiel Holz einsetzt, bekommt einen Zuschlag auf die sonst üblichen Fördersummen“, so der Abgeordnete. Kurze Wege zu Handwerkern und Dienstleistern steigern die Attraktivität des Ortes als Standort für Wohnen und Arbeiten. Im Dorfgasthaus kommen Einheimische, Zugereiste und Touristen zusammen. Dorfgasthäuser sind ein Kulturgut, das erhalten werden muss. Hier gebe es zusätzlichen Handlungsbedarf, betonte der Abgeordnete. Über das ELR konnten solche Betriebe der lokalen Grundversorgung zur Verstärkung ihrer Eigenmittel bereits seit Jahren einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent der Nettoinvestitionskosten, maximal 200.000 Euro erhalten. Dieser Fördersatz wird jetzt auf bis zu 35 Prozent erhöht.
Hintergrundinformationen:
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Förderprogramm der Landesregierung zur integrierten Strukturentwicklung von Städten und Gemeinden im Ländlichen Raum sowie von ländlich geprägten Orten im Verdichtungsraum und den Randzonen um den Verdichtungsraum. 2019 hatte das Land mit 75 Millionen Euro 1.251 Projekte mit einem Investitionsvolumen von 620 Millionen Euro gefördert.
In den vier Förderschwerpunkten Grundversorgung, Wohnen, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen können 2020 sowohl kommunale als auch private Investitionen mit Zuschüssen gefördert werden. Interessierte private Investoren erhalten nähere Informationen bei ihrer Gemeinde. Voraussetzung für die Aufnahme in das Jahresprogramm 2020 ist ein Aufnahmeantrag der Gemeinde mit Darlegungen zur strukturellen Ausgangslage, zu den Entwicklungszielen, zum Maßnahmenplan mit Einzelprojekten sowie zum Umsetzungs- und Finanzierungskonzept. Der Aufnahmeantrag kann auf der Ebene von Teilorten, von Gemeinden oder von interkommunalen Zusammenschlüssen gestellt werden und soll die jeweils vorliegenden Herausforderungen aufgreifen. Anträge auf Aufnahme in das Jahresprogramm können Städte und Gemeinden bis zum 30. September 2019 bei ihrer Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt oder Regierungspräsidium) stellen.
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