Pressemitteilung Nr. 43/2019
Emmendingen, den 14.05.2019
Nachdem der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch von einer Bürgerinitiative aus einer Kaiserstuhlgemeinde angeschrieben wurde, möchte er gerne noch einmal auf den neuen Leitfaden zur Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen in Baden-Württemberg hinweisen. Dieser wurde im März an alle Gemeindeverwaltungen im Landkreis verschickt.
Um die Kommunen des Landes dabei zu unterstützen, mehr und sichere Zebrastreifen einzurichten, hat das Ministerium für Verkehr einen Planungsleitfaden erstellt. Dieser erläutert die Richtlinien des Bundes zu Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001), die sich nach Schoch nicht mehr auf der Höhe der Zeit befindet und novelliert gehört. Daher ist dieser Leitfaden wichtig, um die neuen Spielräume zur Anordnung von Zebrastreifen in Baden-Württemberg aufzuzeigen.
Für den Landtagsabgeordneten sei es wichtig, dass von Seiten der Kommunal- und Kreisverwaltung alle Spielräume genutzt werden um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, denn Fußgängerinnen und Fußgänger seien im Straßenverkehr besonders schutzbedürftig. Unfälle passieren überwiegend dort, wo sie die Straße queren. Gerade bei Kindern ereignen sich sogar 90 Prozent aller Unfälle beim Überqueren der Straße, so der Landtagsabgeordnete.
Folglich stellen gut gestaltete Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) eine sichere und bequeme Querungshilfe für Fußgängerinnen und Fußgänger dar. Insbesondere für Kinder, ältere Menschen und für Blinde und Sehbehinderte steigern sie die Verkehrssicherheit. Zebrastreifen bauen Barrieren ab und fördern die Ausbildung von Fußwegenetzen, so Alexander Schoch.
Hier gehts zum Leitfaden.
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