Behinderte und betreute Menschen können auch an Europawahl teilnehmen
Das Bundesverfassungsgereicht hatte bereits im Januar entschieden, dass die Wahlrechtsausschlüsse verfassungswidrig sind. Union und SPD hatten daraufhin zwar eine entsprechende Gesetzesänderung vorgelegt, die aber erst im Juli in Kraft getreten wäre.
Nachdem der Landtag die Wahlrechtsausschlüsse für Menschen mit
geistiger Behinderung oder psychischen Erkrankungen, die auf Betreuung angewiesen sind, für die Kommunalwahlen aufgehoben hatte, können diese Personen nun auch an der Europawahl teilnehmen.
Einem Eilantrag der Bundestagfraktion der Grünen gemeinsam mit Linke und FDP beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wurde stattgegeben: womit die über 80.000 betroffenen Personen sind bereits für die Europawahlen Ende Mai die Aufnahme in die Wählerlisten beantragen können.
Alexander Schoch begrüßt die Entscheidung: „Das Ende der Wahlrechtsausschlüsse ist ein großer Schritt auf dem Weg in einer inklusivere Gesellschaft.“
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