Pressemitteilung 20.03.2019
Alexander
Schoch begrüßt, dass der Innenausschuss des Landtags einstimmig einem
Gesetzesentwurf von Grünen und CDU zugestimmt hat, der es Personen, für die ein
Betreuer bestellt ist, die Teilnahme an den kommenden Kommunalwahlen
ermöglicht.
Der Entwurf sieht vor, dass die bisherigen Wahlrechtsausschlüsse nicht
angewendet werden. Das Gesetz soll bis zur Neuregelung des Wahlrechts im Bund
gültig bleiben, die spätestens bis Herbst 2021 erfolgen muss und wir daher auch
bei Bürgermeisterwahlen und sonstigen Abstimmungen auf Gemeindeebene gelten.
„Ich bedauere, dass es vor den Europawahlen nicht mehr gelingen wird, das Wahlrecht auf Bundesebene zu ändern. Umso wichtiger, dass die Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg nun zumindest an den Kommunalwahlen teilnehmen können.“, so der Abgeordnete, der sich in seiner Fraktion vehement für diese Wahlrechtsänderung eingesetzt hatte.
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