Die Bundesregierung muss also die ohnehin im Koalitionsvertrag der GroKo festgeschriebene Wahlrechtsreform umsetzen. Die CDU hatte einen von der SPD bereits abgesegneten Vorschlag des Innenministeriums im Ende letzten Jahres abgelehnt. Im Gegenzug legte man einen restriktiveren Entwurf vor, der vorsah, die Wahlfähigkeit jeweils von Gerichten feststellen zu lassen, was die SPD wiederum ablehnte.
Ein von Grünen und Linken eingebrachter Vorschlag von beiden Koalitionspartnern abgelehnt.
Alexander Schoch hofft, dass das Urteil des Verfassungsgerichts das Verfahren in Berlin nun beschleunigt. „In Baden-Württemberg haben wir als Grüne Fraktion die Initiative ergriffen und wollen unseren Koalitionspartner überzeugen, das Wahlrecht noch vor den anstehenden Kommunal- und Europawahlen entsprechend anpassen.“, so der Abgeordnete.
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