Alexander Schoch zu den Äußerungen der BI Gegenwind zum Ausbau der Windenergie im Elztal
In verschiedenen Pressemeldungen zum Thema Windenergieausbau wurden in letzter Zeit die Rollen von Land und Kommunen im Planungsprozess völlig falsch dargestellt. Als Landtagsabgeordneter und Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft möchte ich daher Stellung beziehen und der um sich greifenden Legendenbildung entgegen wirken.
Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent der Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen stammen, so sieht es das von der Bundesregierung formulierte Ziel vor. Die grün geführte Landesregierung trägt dieses Ziel mit und hat bereits mit Regierungsübernahme 2011 Rahmenbedingungen geschaffen, um den Klimaschutz zu verbessern und 2013 im Gesetz verankert.
Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energieträger führt laut Umweltbundesamt bereits heute zur schrittweisen Verdrängung fossiler Energien und somit zu einer zunehmenden Vermeidung klimaschädlicher Treibhausgase. Das ist vor allem auf regenerative Stromerzeugung zurück zu führen, woran wiederum die Windenergie den größten Anteil hat. Die Aussage der BI Gegenwind, es habe keine Verminderung des CO2 Ausstoßes durch Windenergie gegeben, ist daher falsch.
Ein weiterer Vorwurf der BI Gegenwind ist, dass bei der Bauleitplanung Umwelt- und Naturschutz nicht berücksichtigt werden. Richtig ist hingegen: Das Landesplanungsgesetz wurde geändert, so dass die Regionalplanung nur noch Vorranggebiete ausweisen kann und keine Festlegung von Ausschlussgebieten mehr möglich ist. Um einen unkontrollierten Ausbau der Windenergie zu verhindern, bekamen die Städte und Gemeinden die Möglichkeit, in ihren Flächennutzungsplänen die Errichtung von Windenergieanlagen auf ihrer Gemarkung zu steuern. Von diesem Instrument machten auch die Gemeinden des Elztals Gebrauch. Die Kommunen müssen bei der Festlegung von Standorten für Windenergieanlagen die Belange des Klimaschutzes mit denen des Städtebaus, des Naturschutzes und der Landschaftspflege abwägen. Flächen die damit in Konflikt stehen, kommen trotz Windhöfigkeit für Windenergienutzung also nicht in Frage.
Des Weiteren führt die BI Gegenwind aus, es würden unwirtschaftliche Anlagen genehmigt. Hierzu ist zu sagen: der Nachweis der Wirtschaftlichkeit ist ein bedeutender Genehmigungsfaktor im Windenergieerlass und wird entsprechend streng geprüft.
Es ist mir außerdem ein Anliegen, die Rolle der Kommunen in diesen Verfahren besonders hervorzuheben. Nach Artikel 28 des Grundgesetzes darf in die kommunale Selbstverwaltung der Kommunen nicht eingegriffen werden, was auch für die Errichtung von Windenergieanlagen gilt – damit liegt die Planungshoheit bei den Kommunen. Durch ihr großes Handlungspotenzial bei der Gewinnung und Nutzung erneuerbarer Energieträger zählen die Kommunen zudem zu den wichtigsten Akteuren, um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen.
Unsere Heimat ist Teil des weltweiten Ökosystems und auch wir müssen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es ist selbstverständlich, dass wir sehr sensibel mit unseren Schutzgütern umgehen. Für einen vernünftigen Interessenausgleich sind jedoch immer Kompromisse nötig. Die Bereitschaft hierzu vermisse ich in den Äußerungen der BI Gegenwind.
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