Alexander Schoch: „Mit knapp 70 ist das Grundgesetz noch immer modern und aktuell!“
Das Grundgesetz ist die Grundlage der politischen Ordnung unseres Landes und gehört zu den liberalsten und modernsten Verfassungen der Welt. Für mich bietet das Grundgesetz noch immer die Voraussetzung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es stellt Grundlagen der Demokratie, also all das was unser Grundgesetz als unaufgebbare Basis unseres Zusammenlebens definiert, wie Gewaltenteilung, Menschenrechte, Gleichheit vor dem Gesetz, Toleranz, Schutz von Ehe und Familie, Religionsfreiheit, weltanschauliche Neutralität des Staates und Recht auf Asyl für alle hier lebenden Menschen dar. Es ermöglicht ein Gefühl der Zusammengehörigkeit und des Willens zu einer gemeinsamen kulturellen Zukunft.
69 Jahre nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes ist Deutschland ein anderes, vielfältigeres Land. Es ist eine große Aufgabe, das Grundgesetz an gesellschaftliche und zeitliche Entwicklungen anzupassen, ohne es in seinem Kern zu verändern. Wir sollten stets hinterfragen, ob Änderungen und Ergänzungen notwendig und gelungen sind. Die Grundrechte, festgehalten in den ersten 20 Artikeln des Grundgesetzes, geben uns Bürgerinnen und Bürgern eine starke rechtliche Basis.
Seinen Umfang hat das Grundgesetz seit seiner Verabschiedung nahezu verdoppelt (fraglich ist aus meiner Sicht, ob die Ergänzungen auch immer Verbesserung bedeutet haben), trotzdem machen uns Verfassungsrechtler darauf aufmerksam, dass es noch immer Themen gibt, die bis heute nicht verfassungsrechtlich umgesetzt sind, obwohl sie von unseren Verfassungsmüttern und Verfassungsvätern benannt worden sind. Hier ist beispielsweise die Möglichkeit zu Volksentscheidungen (Volksabstimmungen) zu nennen. Staatsrechtler vertreten inzwischen mehrheitlich die Auffassung, dass Artikel 20, Abs. 2 Volksabstimmungen ermöglicht, hierfür aber eine Änderung der Artikel 76, 77 und 82 nötig sei, was der Bundestag (bisher?) aber nicht umgesetzt hat. Auch die Grundsätze unseres Wahlsystems, dem das Parlament und – über den Bundestag – die Regierung ihre demokratische Legitimation verdanken, haben noch immer keinen Verfassungsrang.
Trotzdem bleibt für mich festzuhalten: Wir können stolz auf unser Grundgesetz sein, das uns ein Zusammenleben in Gerechtigkeit und Vielfalt ermöglicht.

vl.n.r. : Axel Mayer, Johannes Maier, Sylvia Sredniawa, Renate Schweizer, Richard Leibinger, Lothar Beckmann und Heinz Vogel
In Waldkirch fand, wie an vielen Orten im Land, anlässlich des Jubiläums ein Geburtstagsfest statt. Hier haben sich Axel Mayer, Johannes Maier, Sylvia Sredniawa, Renate Schweizer, Richard Leibinger, Lothar Beckmann und Heinz Vogel jeweils mit einem Artikel des Grundgesetzes befasst und Texte dazu verfasst, die zeigen, wie aktuell das Grundgesetz nach wie vor ist.
Verwandte Artikel
Winzerhof Vogel in Endingen beim „BioDivNetz BW“
BioDivNetz BW gestartet: 22 Demobetriebe fördern die biologische Vielfalt auf landwirtschaftlichen Flächen in Baden-Württemberg. Winzerhof Vogel in Endingen gehört zu den Demobetrieben. „Wir wollen Bäuerinnen und Bauern helfen, biodiversitätsfördernde Maßnahmen…
Weiterlesen »
Land fördert innovative Pflegeprojekte
Pressemitteilung Nr. 43/2022Emmendingen, den 22.06.2022 FWD Hausbau- und Grundstücks GmbH in Freiamt erhält Landesgeld für vorbildlichen Pflege-Ansatz Mehr Unterstützung für pflegende Angehörige: Mit über sechs Millionen Euro fördert das Land…
Weiterlesen »
Richtfest im Kindergarten Regenbogen in Nimburg gefeiert.
Am 20. September 2021 erfolgte der Spatenstich für den Neubau des Kindergartens Regenbogen in Teningen-Nimburg und auf den Tag 9 Monate später, am 20. Juni 2022, lud die Gemeinde zum…
Weiterlesen »