Die Menschen im Land Baden-Württemberg bringen sich oft in beispielhafter Weise in die Gesellschaft ein. Um dieses Engagement zu würdigen, wird seit 1982 der Landespreis für Heimatforschung verliehen. Seit dem Jahr 2000 wird der Preis vom Land Baden-Württemberg und dem Landesausschuss für Heimatpflege Baden-Württemberg jährlich gestiftet. Der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch ruft Bürgerinnen und Bürger aus seinem Wahlkreis zur Teilnahme auf: „Auch im Landkreis Emmendingen gibt es zahlreiche Leistungen, die einen Preis verdient hätten.“, so Schoch. Die Preisverleihung findet am 28.11.2018 in Waldkirch statt.
Das Preisgeld beträgt insgesamt 11.000€. Es wir ein Hauptpreis zu 5.000€, zwei Preise zu je 1.500€ sowie ein Jugendförderpreis und ein Schülerpreis (kann ggf. geteilt werden), beide zu 1.500€, vergeben.
Mit dem Preis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet.
Diese müssen:
- auf eigener Forschungsleistung beruhen
- wissenschaftlichen Kriterien entsprechen (Ausnahme: Arbeiten, die für den Schülerpreis eingereicht werden müssen den Kriterien noch nicht voll entsprechen)
- in einer Verbindung zu Baden-Württemberg stehen
- aus folgenden Themenbereichen stammen: Orts-, Regional- und Landesgeschichte auch im Hinblick auf ein zusammenwachsendes Europa; Neue Heimat in Baden-Württemberg, Heimatmuseen, Heimatforschung; Natur- und Naturschutz, Landschaftsschutz, Umweltschutz; Entwicklung und Geschichte von Technik und Industrie; Denkmalschutz, Dorferneuerung, Stadterneuerung; Kunst und Architektur; Dialektforschung, Literatur, Brauchtum; Volksmusik, Volkstanz, Tracht; Bevölkerung und Minderheiten oder Bürgerengagement, Bürgerbeteiligung.
- mit einem ausgefüllten Bewerbungsbogen (Download unter: www.landespreis-fuer-heimatforschung.de) und einem Exemplar des Werkes eingesandt werden. (NICHT per Email!)
- bis 30.04.2018 eingereicht werden (Schülerpreis: bis 22.05.2018)
Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht:
- im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung stehen oder einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit
- schon einmal eingereicht worden sein
- von einem bereits ausgezeichneten Preisträger stammen (Ausnahme: Personen, die den Jugend- oder Schülerpreis gewonnen haben, können sich nach dem 30. Lebensjahr erneut bewerben)
Alexander Schoch wünscht den Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus dem Landkreis viel Erfolg!
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