Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus soll dabei helfen, die im Klimaschutz-Gesetz gesteckten Ziele zu erreichen: die Treibhausgasemmissionen sollen bis 2020 um mindestens 25% (ausgehend von den Werten von 1990) gesenkt werden, bis 2050 sollen 90 Prozent Reduktion erreicht werden. Dies kann nur gelingen, wenn die Energieeffizienz erhöht wird. Die hierzu notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur unterstützt das in diesem Jahr erneut aufgelegte Förderprogramm.
Neuerungen für interessierte Bewerber:
[1] Im für investive Klimaschutzmaßnahmen geltenden CO2-Minderungsprogramm (Teil A des Programms) bestimmt sich der Förderbetrag nach wie vor in erster Linie aus der CO2-Minderung (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2). Die ggf. greifende Begrenzung des Förderbetrags wird nun jedoch für alle Maßnahmen von bisher 20 Prozent auf 30 Prozent der förderfähigen Investitionen erhöht. Für alle Maßnahmen, bei denen die Deckelung greift, können Antragsteller somit das 1,5-fache des bisherigen Zuschusses in Anspruch nehmen.
[2] Zudem werden die für systematische Klimaschutzaktivitäten ausgelobten Boni verdoppelt: Pro erfülltem Kriterium wird nunmehr ein Aufschlag von jeweils 10 Prozent (bisher 5 Prozent) auf den ermittelten Förderbetrag gewährt. Dies gilt – nach wie vor – für
- a) eine Teilnahme am European Energy Award (eea) oder vergleichbaren systematischen Klimaschutz-Prozessen (für Kommunen),
- b) eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 50 001, einem kirchlichen Umweltmanagementsystem oder einer EMAS-Validierung (für Kommunen, Unternehmen, Kirchen, Vereine),
- c) das Vorliegen eines vom Bund geförderten Klimaschutz(teil)konzepts oder die Beschäftigung eines Klimaschutzmanagers (für Kommunen und Kirchen),
- d) die Gewährung einer dauerhaften, nicht-projektgebundenen, substanziellen finanziellen Unterstützung der jeweiligen regionalen Energieagentur (für Kommunen),
- e) eine bis spätestens zum 31.12.2016 erklärte Teilnahme am Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Landesverbänden (für Kommunen) oder
- f) eine Teilnahme am Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz im Vorjahr (also 2016; ausschließlich für Stadt- und Landkreise).
Im Bestfall kann damit eine Erhöhung des Förderbetrags um nunmehr 40 Prozent erreicht werden, was einer Förderquote von bis zu (Deckelung 30 Prozent x maximaler Bonus 1,4 =) 42 Prozent der förderfähigen Investitionen entspricht. Die absolute Deckelung der Förderung auf maximal 200.000 Euro bleibt dabei bestehen.
[3] Gefördert werden nunmehr nicht nur Maßnahmen in Nichtwohngebäuden, sondern auch in Gebäuden, die zur Erfüllung kommunaler Unterbringungspflichten dienen (z. B. Flüchtlingswohnheime).
[4] Auch für das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil B des Programms) ist eine Verbesserung zu vermelden: Bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements gemäß Ziffer 2.3 der Förderbedingungen werden statt bisher zehn nun bis zu zwölf Tagewerke eines externen Dienstleisters pro Jahr gefördert.
[5] Die für Programmteil A geltende Antragsfrist (bisher 29.06.2017) wird auf den 30.11.2017 verlängert. Für Teil A und Teil B des Programms gilt somit dieselbe Deadline.
Die bei der L-Bank bis jetzt, das heißt seit dem Anfang Februar erfolgten Programmstart, eingereichten Förderanträge werden (nachträglich) automatisch nach diesen neuen, verbesserten Bedingungen behandelt.
Weitere Informationen:
Für Fragen stehen die L-Bank (Tel. (07 21) 1 50 – 16 00, klimaschutz-plus@l-bank.de oder die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (Tel: 07 21/ 9 84 71 – 18) zur Verfügung.
Verwandte Artikel
Ausbau regenerativer Energien in Baden-Württemberg in Bezug auf den Bericht von Frontal 21
Emmendingen, 05.03. 2021 Vor dem Hintergrund der immer wieder in die Diskussion gebrachten Frontal 21 Berichterstattung im Zusammenhang mit dem Grünstromanteil in Baden-Württemberg möchte Alexander Schoch, Mitglied im Ausschuss für…
Weiterlesen »
Online-Gespräch mit Dr. Andre Baumann
Pressemitteilung Nr. 27/2021Emmendingen, den 16.02.2021Im Rahmen seiner Online-Reihe „Miteinander reden – zusammenhalten – gemeinsam Zukunft gestalten“ hatte Alexander Schoch MdL Staatssekretär Andre Baumann zu Gast.Dr. Andre Baumann ist Staatssekretär im…
Weiterlesen »
Alexander Schoch MdL: Solaroffensive zeigt Wirkung – Überdurchschnittlicher Ausbau der Solarenergie in 2020
Pressemitteilung Nr. 27/2021Emmendingen, den 15.02.2021 Alexander Schoch MdL:Solaroffensive zeigt Wirkung – Überdurchschnittlicher Ausbau der Solarenergie in 2020Das vierte Jahr in Folge ist die zugebaute PV-Leistung in Baden-Württemberg im Vergleich zum…
Weiterlesen »