PRESSEMITTEILUNG Nr. 25/2017
Emmendingen, 28.03.2017
Alexander Schoch MdL: Das trifft auch auf den Landkreis Emmendingen zu und eröffnet Landwirten die Möglichkeit erneuerbare Energien wirtschaftlich als Zuerwerb zu nutzen.
Die Landesregierung hat eine Öffnungsklausel im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) genutzt, um mehr Solarstrom in Baden-Württemberg zu ermöglichen. Künftig können größere Anlagen mit einer Leistung über 750 KW auch auf nach EU-Definition benachteiligten Äckern und Grünland installiert werden. Das sind schwach ertragfähige landwirtschaftliche Flächen. „Dieses Kriterium trifft auch auf Gebiete im Landkreis Emmendingen zu. Das Land öffnet den betroffenen Landwirten damit die Chance, sich ein weiteres wirtschaftliches Standbein zu schaffen“, so Alexander Schoch. Bei günstigen Bedingungen bleibe zudem weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung etwa als Weide möglich.
Bisher waren Solaranlagen nur auf Seitenrandstreifen von Autobahnen und Schienentrassen sowie zuvor militärisch genutzten Konversionsbereichen gestattet. Im Vergleich zu anderen Regionen Deutschlands gibt es davon in Baden-Württemberg vergleichsweise wenige Flächen.
„Wir wollen, dass auch die heimische Solarwirtschaft von der Energiewende stärker profitieren kann.“ Für Schoch ist mehr Solarstrom auch ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz.
Ob und wo Anlagen mit einer Leistung zwischen 750 kW und 10 MW gebaut werden können, hängt letztlich von der konkreten Bauleitplanung der zuständigen Kommune ab. Hier gilt es sensibel zu prüfen und die örtlichen Akteure frühzeitig einzubeziehen um evtl. positive innovative Modelle zu entwickeln. Über der Grenze von 750 kW können sich interessierte Grundstückseigentümer an den bundesweiten Ausschreibungen für die EEG-Förderung beteiligen. Diese führt die Bundesnetzagentur dreimal jährlich aus. Nächster Stichtag ist der 1. Juni. Der Ausbau mittels EEG-Entgelten ist zudem in Baden-Württemberg auf 200 Hektar pro Jahr beschränkt.
Gerade bei Freiflächen PV bietet es sich an, Ausgleichsmaßnahmen direkt auf der Fläche vorzunehmen, wodurch der Landwirtschaft auch keine zusätzlichen Flächen entzogen würden, so Alexander Schoch.
Weitere Information:
- Link zum Ausschreibungsverfahren für große Photovoltaikanlagen auf der Seite der Bundesnetzagentur
- Link zur Karte – Benachteiligte Gebiete in Baden-Württemberg
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