PRESSEMITTEILUNG
Emmendingen, 06.02.2017
Wie bereits berichtet, werden Bürgerbusprojekte auf Initiative der beiden Regierungsfraktionen in diesem Jahr in Baden-Württemberg stärker gefördert als bisher. Davon kann auch der Städtlibus Endingen profitieren. Das Land unterstützt Vereine wie Städtlibus Endingen bei der Anschaffung von barrierefreien Fahrzeugen. Auch der Erwerb eines „Personenbeförderungsscheins“ wird erstattet und vereinfacht. Die Fahrer benötigen diesen, um ein Fahrzeug im Linienverkehr führen zu dürfen.
„Wir sind den Menschen, die auf diese Weise Lücken im ÖPNV-Angebot schließen, sehr dankbar. Mit der Förderung der Bürgerbusse bieten wir eine gezielte Unterstützung, um ehrenamtliches Engagement vor Ort zu stärken und Lücken im öffentlichen Verkehr insbesondere im Ländlichen Raum zu schließen“, so Alexander Schoch anlässlich der Vorstellung des neuen Förderprogrammes.
Mit der Bürgerbusförderung setzen die Fraktionen Grüne und CDU im Landtag einen eigenen Schwerpunkt für eine nachhaltige und moderne Mobilität. „Uns ist dabei wichtig, dass diese ergänzenden Angebote gut auf den vorhandenen ÖPNV abgestimmt sind“, so Schoch. Derzeit gibt es in Baden-Württemberg rund 50 Bürgerbusverkehre und etwa ein Dutzend Bürgerrufautos.
Weitere Informationen:
Förderung ist möglich für:
- barrierefreie Fahrzeugen. Der pauschale Förderbetrag für Neuanschaffungen liegt bei 30.000 Euro für Niederflurbusse und bei 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch mit 15.000 Euro gefördert werden.
- Personenbeförderungsscheine. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll die Erstattung der Führerscheine künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein erfolgen. Als Nachweis wird eine Kopie des Führerscheins genügen. Darüber hinaus wird aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Bagatellgrenze eingeführt. Die Antragstellung muss mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung umfassen.
Neue Förderanträge können ab dem 06. Februar 2017 eingereicht werden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der NVBW (www.nvbw.de), der L-Bank (www.l-bank.de) und des Verkehrsministeriums (www.vm.baden-wuerttemberg.de).
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