Das vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragene Förderprogramm Klimaschutz-Plus für 2017 wird am 01.02.2017 plangemäß neu gestartet. Da die Verwaltungsvorschrift bereits für zwei Jahre (2016 und 2017) angelegt war, haben die 2016 geltenden Fördertatbestände und –bedingungen auch im Jahr 2017 fürs Erste Bestand.
Antragsteller sollten jedoch folgendes beachten:
- Im (für alle Antragsteller geltenden) CO2-Minderungsprogramm (Teil A des Programms) bestimmt sich der Förderbetrag nach wie vor in erster Linie anhand der CO2-Minderung (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparter Tonne CO2). Ebenso gelten weiterhin die für systematische Klimaschutzaktivitäten ausgelobten Boni. Der für Kommunen erreichbare Bonus für eine Teilnahme am Klimaschutzpakt zwischen Land und kommunalen Landesverbänden greift allerdings nur dann, wenn diese bis spätestens zum 31.12.2016 erklärt wurde.
- Bei den im Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm (Teil B des Programms) geförderten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Förderung für eine Teilnahme von Stadt- und Landkreisen am Landes-Wettbewerb Leitstern Energieeffizienz (Ziffer II-B-2.9) nicht zum Tragen kommt, da der Wettbewerb sich im Jahr 2017 ausschließlich dem Erfahrungsaustausch widmen wird. Planmäßig geht der Wettbewerb dann im Jahr 2018 in eine neue Runde. – Bitte beachten Sie auch, dass alle Antragsformulare nunmehr eine – einheitliche – De-minimis-Erklärung enthalten.
Antragsfrist für das CO2-Minderungsprogramm ist der 29.06.2017, für alle Fördertatbestände des Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramms der 30.11.2017.
Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich wie gehabt auf der Homepage des UM (https://um.baden-wuerttemberg.de/de/klima/klimaschutz/foerdermoeglichkeiten/klimaschutz-plus/). Für Fragen stehen die L-Bank (Tel. (07 21) 1 50 – 16 00, klimaschutz-plus@l-bank.de) oder die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH
(Tel. (07 21) 9 84 71 – 18, martin.sawillion@kea-bw.de) zur Verfügung.
(Tel. (07 21) 9 84 71 – 18, martin.sawillion@kea-bw.de) zur Verfügung.
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