Das Land und die Kommunalen Landesverbände haben in den Verhandlungen um die Finanzverteilung zwischen Land und Kommunen bis 2021 einen Kompromiss gefunden. Man einigte sich über folgende Punkte:
- Der Anteil des Steueraufkommens, den das Land für den kommunalen Finanzausgleich bereitstellt, bleibt bei 23%.
- Die Finanzzuweisungen des Landes werden zwischen 2017 und 2021 um einen gestaffelten Beitrag gekürzt (um 200 bzw. zusätzlich 230 Mio./Jahr).
- Bundesmittel für die Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe, die an den Landeshaushalt fließen, werden den Kommunen überlassen (90 Mio./Jahr).
- Für die Integration von Flüchtlingen stellt das Land den Kommunen bis 2018 160 Mio./Jahr zur Verfügung, das entspricht 1125€ pro Flüchtling pro Jahr.
- 2017-2019 beteiligt das Land die Kommunen an Steuermehreinnahmen
- Es wird ein Unwetterhilfefonds eingerichtet, den Land und Kommunen bei Bedarf jeweils zur Hälfte füllen.
Damit haben die Kommunen in Zukunft nicht weniger Geld, laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC stehen die Kommunen in Baden-Württemberg finanziell besser da als das Land. In der Finanzierung der Flüchtlinge wird das Land die Kommunen, die hier große Anstrengungen vollbracht haben, weiterhin unterstützen. Die zu erwartenden strukturellen Entlastungen auf Bundesebene werden wahrscheinlich die Kommunen ab 2017 die Situation der Kommunen im Land noch weiter verbessern.
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