PRESSEMITTEILUNG 68/2016
14.10.2016
Alexander Schoch begrüßt die Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhe
Das Verfassungsgericht in Karlsruhe hat der Bundesregierung mit seiner CETA-Entscheidung, nach Auffassung von Alexander Schoch eine nicht ganz einfache Hausaufgabe gegeben. In ihrem Urteil haben die Richter dezidiert klargestellt, dass die Bundesregierung der vorläufigen Anwendung nicht ohne Weiteres zustimmen kann. Unter hohem Zeitdruck muss die Bundesregierung jetzt ein einseitiges Sonderkündigungsrecht für Deutschland durchsetzen, bevor CETA beschlossen werden kann. Dass die Richter dies einforderten, zeige wie groß ihre Zweifel an den Aussagen der Bundesregierung seien.
Die Bundesregierung hat bei der vorläufigen Anwendung von CETA folgende Maßgaben zu beachten:
- ein Ratsbeschluss über die vorläufige Anwendung darf nur die Bereiche von CETA umfassen, die unstrittig in der Zuständigkeit der Europäischen Union liegen
- bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache muss eine hinreichende demokratische Rückbindung der im Gemischten CETA-Ausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet sein
- die Auslegung des Art. 30.7 Abs. 3 Buchstabe c CETA muss eine einseitige Beendigung der vorläufigen Anwendung durch Deutschland ermöglichen.
Für Alexander Schoch ist klar, das CETA – Abkommen in der jetzigen Fassung ist nicht zustimmungsfähig, da es z.B. bestehende Umweltstandards untergräbt und zukünftige Umweltgesetzgebung einschränkt. Auch ökologische und soziale Vergabekriterien in der öffentlichen Beschaffung werden infrage gestellt – und damit ein zentrales Element in der kommunalen Selbstverwaltung, das in den EU-Verträgen festgeschriebene Vorsorgeprinzip sehen diese Verträge nicht vor, sondern der Vertrag bezieht sich allein auf den „wissenschaftsbasierten“ Ansatz der WTO oder ausländische Investoren können die Vertragsstaaten in einer Paralleljustiz nach CETA-Recht verklagen, wenn sie ihre zukünftigen Profiterwartungen durch Gesetzgebungen eingeschränkt sehen.
Verwandte Artikel
Schoch – Wir brauchen mehr finanzielle Unterstützung für den Erhalt von Streuobstwiesen
Pressemitteilung Nr. 46/2021Emmendingen, den 12.04.2021 Alexander Schoch MdL unterstützt die Forderung seiner Fraktionskollegen Martin Hahn und Markus Rösler nach mehr finanzieller Unterstützung für Streuobstwiesen. „Die staatliche Streuobst-Förderung muss ausgeweitet werden,…
Weiterlesen »
Alexander Schoch begrüßt die Einführung einer gekoppelten Tierprämie für Schaf- und Ziegenhaltende
Pressemitteilung Nr. 43/2021Emmendingen, den 09.04.2021„Die Offenhaltung der Landschaft ist für unsere Region aus ökonomischer, ökologischer Sicht und zum Erhalt der wichtigen und schönen Kulturlandschaft eine wichtige Aufgabe.“ Daher sei es…
Weiterlesen »
Alexander Schoch freut sich, dass die Theodor-Frank-Werkreal- und Realschule in Teningen Ganztagsschule wird
Pressemitteilung Nr. 44/2021Emmendingen, den 09.04.2021Alexander Schoch freut sich, dass die Theodor-Frank-Werkreal- und Realschule in Teningen Ganztagsschule wird Im Schuljahr 2021/2022 gehen weitere 13 Schulen mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept an…
Weiterlesen »