Der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch begrüßt den Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes, indem die von der Landesregierung priorisierten Straßenbauprojekte sich fast alle im vordringlichen Bedarf befinden. Jedoch wurden auch von dem Bundesverkehrsministerium Projekte in den vordringlichen Bedarf genommen, die einer entsprechenden Untersuchung nach Priorisierungskriterien nicht standhalten würden. Es ist richtig an dem Weg der Priorisierung nach z.B. den Kriterien Verkehrsfluss und Verkehrszahlen, Unfallzahlen, Lärmschutz usw. fest zu halten. Das Beispiel Ortsumfahrung Winden hat gezeigt, dass der Weg der Priorisierung nach Dringlichkeit unter der Beachtung klarer Kriterien der richtige Weg ist. Wenn das Landesverkehrsministerium diesen Weg nicht gewählt hätte, würden wir heute noch auf die Ortsumfahrung Winden warten.
Da die Haushaltsmittel von der Bundesregierung für den Bundesfernstraßen und Bundesstraßenbau nicht erhöht worden sind und die Anzahl der Vorhaben die Finanzierbarkeit bei weitem übersteigt, ist es nur konsequent, dass die Landesregierung eine Priorisierungsliste erstellt hat, die nun auch im Bundesverkehrswegeplan ihren Niederschlag gefunden hat.
Alexander Schoch zeigt sich erfreut darüber, dass wie vom Land gefordert die Bundesregierung inzwischen dem Erhalt und der Sanierung Vorrang einräumt.
Es ist natürlich sinnvoll, so Alexander Schoch, dass der Bau des 3. und 4. Gleises an der Autobahnparallele unter dem Gesichtspunkt eines Ausbaus der Autobahn betrachtet werden muss, aber auch hier gilt die Priorisierung. Für Schoch ist es wichtig, dass der Neubau der Rheintalbahnstrecke deutlich früher in Angriff genommen werden muss, als dies bis jetzt vorgesehen ist.
Daher, so Schoch, sollte im Rahmen des vom Verkehrsministerium Baden-Württemberg geplanten Beteiligungsprozesses die Region auch zu den Projekten Stellung beziehen. Hierzu plant das MVI auch in Freiburg eine Veranstaltung.
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