„Auf dem Weg zur Chancengleichheit in allen Lebens- und Arbeitsbereichen sind wir noch nicht am Ziel, aber mit der heutigen Überarbeitung des Chancengleichheitsgesetzes ein großes Stück vorangekommen“, so der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landtagsfraktion der Grünen Alexander Schoch.
Der Landtag hat am Mittwoch beschlossen, dass vom Land besetzte Gremien paritätisch besetzt sein sollen, die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden und die Gleichstellungs-beauftragten nicht nur in der Landesverwaltung, sondern auch in Kommunen gesetzlich verankert sind. Das betrifft auch den Landkreis Emmendingen, die bisher eine ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte eingesetzt hatte.
„Ich bin froh, dass wir bei der Chancengleichheit von Frauen und Männern weiter vorankommen“, betont die stellvertretende Vorsitzende der grünen Kreistagsfraktion Irene Kunz-Woestmann. „Mit der gesetzlichen Vorgabe einer hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Emmendingen wird nicht nur eine Jahrzehntelange Forderung der Grünen eingelöst. Auch die Fraueninitiativen, die sich in den 80er und 90er Jahren in Emmendingen leider vergeblich für diese Stelle eingesetzt haben, können sich über das Gesetz freuen.“
„Wir Grüne setzen uns für Chancengerechtigkeit und Teilhabe ein. Wir stehen dafür, dass Frauen und Männer die gleichen Wege offenstehen“, so der Landtagsabgeordnete. Dabei geht es den Grünen darum, Rechte zu wahren, Benachteiligungen zu beseitigen und bei öffentlichen Arbeitgebern, in Kommunen und Kreisen und auch bei Landesbeteiligungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen eine Infrastruktur und eine Kultur zu schaffen, die Frauen wie Männern mehr Wahlfreiheit für ihre Lebensgestaltung ermöglichen.
Neben verbindlicheren Regeln für die Landesverwaltung sieht der aktuelle Gesetzentwurf deshalb für Kommunen und Kreise ab 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstmals Gleichstellungs-beauftragte vor. „Etliche Kommunen sind mit ihren Gleichstellungsbeauftragen bereits auf einem sehr guten Weg. Diese unterstützen wir durch die neue Regelung, da das Land nun die Kosten für die nach außen gerichteten Aufgaben der Beauftragten übernimmt. Das war bislang nicht der Fall.“ Stellt Alexander Schoch MdL fest. Die Kreise und Kommunen ab 50.000 Einwohner haben nun ein Jahr Zeit um eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen.
„Wir nehmen Gleichstellung und die Rolle des Landes ernst und stellen im öffentlichen Dienst aktiv Chancengleichheit her“, so Alexander Schoch MdL. Am besten sei es, wenn sich Frauen selbst einmischen und mitbestimmen. „Deshalb fördern wir die politische Teilhabe von Frauen“, resümieren Irene Kunz-Woestmann und Alexander Schoch.
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