Alexander Schoch hatte sich vor dem Hintergrund der Politik des Gehörtwerdens und eines noch besseren und bürgerfreundlichen Petitionswesens für die Schaffung eines Bürgerbeauftragten („Ombudsmann“) in dieser Legislaturperiode stark gemacht.
Vor über 200 Jahren wurde erstmals in Schweden das Amt des Ombudsmanns eingerichtet, so Schoch. Heute ist die Ombudsmann-Idee in Europa zur Erfolgsgeschichte geworden und hat in der ganzen Welt Anklang gefunden. Beeindruckend ist die nahezu flächendeckende Verbreitung von Ombudsmann-Institutionen in der Europäischen Union. Leider bildet Deutschland sowohl auf nationaler wie auch auf regionaler Ebene noch eine Ausnahme. Parlamentarisch gewählte Bürgerbeauftragte gab es bisher nur in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen und jetzt eben auch in Baden-Württemberg. Die Ombudsleute haben die Aufgaben eines Moderators, Dolmetschers und Lotsen für die Bürgerinnen und Bürger. Sie sollen für den Bürger ein leicht ansprechbarer Partner und Berater gegenüber der öffentlichen Verwaltung sein.
In ihrer praktischen Arbeit lassen sich drei Kernbereiche unterscheiden, zum einen Hilfe bei der Suche der für ein Anliegen zuständigen Verwaltungseinheit und zum anderen der Prüfung von Verwaltungshandeln, Auskunftserteilung, Beratung sowie Vermittlung und Konfliktmanagement.
Sie haben also eine wichtige Doppelfunktion sowohl als Anwalt für den Bürger und auch als Beauftragte des Parlaments bei der Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, so Alexander Schoch.
Der jetzt geschaffene Bürgerbeauftragte ist ein erster wichtiger Schritt! Sowohl BürgerInnen als auch BeamtInnen können sich mit Eingaben an die oder den Beauftragte/n wenden. Die Stelle vermittelt z.B. zwischen den Behörden des Landes und der Bürgerschaft, zwischen Bevölkerung und Polizei sowie zwischen Dienstherr und PolizistInnen. Sie oder er soll für eine bessere Kommunikation zwischen BürgerInnen und Behörden sorgen, wenn etwas schief gegangen ist. Betroffene werden sich im Falle von Problemen mit Landesbehörden direkt an die Stelle wenden können – schriftlich oder mündlich. Durch diesen niederschwelligen Zugang schafft Grün-Rot die Möglichkeit, viele Angelegenheiten und Konflikte ohne aufwändige Verfahren zu klären, so Alexander Schoch.
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