Der energiepolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Alexander Schoch kritisiert die geplante Umstellung der Ökostrom-Förderung. Laut Referentenentwurf zur Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetzt (EEG) sollen die aktuell geltenden Fördersätze für Strom aus erneuerbaren Energien ab 2017 zu großen Teilen abgeschafft werden. „Den BürgerEnergiegenossenschaften wird so der Wind und die Sonne abgedreht. Die Akteurs Vielfalt und die regionale Wertschöpfung stehen hier auf dem Spiel und damit auch die energiepolitischen und klimapolitischen Ziele.“, so Schoch.
Das Erneuerbare Energien Gesetzt regelte bisher die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Netz. Dies gab den Investoren Sicherheit. Künftig sollen Erbauer von Erneuerbare Energien Anlagen gegeneinander antreten. Sie müssen angeben, wie hoch die Subvention sein sollte, um einen Wind- oder Solarpark wirtschaftlich betreiben zu können. Wer die geringste Förderung benötigt, kommt letztlich zum Zuge. Auktionen für die Förderung von Ökostromanlagen gelten als schwierig. Damit sie fair ablaufen, muss die Regierung an Dutzenden Stellschrauben drehen – und droht so ein bürokratisches und teures Monster zu erschaffen.
Ziel dieser Reform soll sein, die Verbraucher im Zuge der Energiewende beim Strompreis zu entlasten. Nach Schoch ist dies Augenwischerei. Fakt ist, dass Strom in der Herstellung noch nie so günstig war. Leider wird dem Verbraucher dies vorenthalten. Unteranderem die Ausnahmen für die Industrie sowie den gesunkenen Börsenstrompreisen lassen die EEG Umlage steigen. Laut einer Studie von Greenpeace Energy sind die Zusatzkosten der konventionellen Energieträger deutlich teurer als die Förderung der erneuerbaren Energien durch das EEG.
Erneuerbare Energien sind inzwischen Deutschlands wichtigste Stromquelle. Der Ökostrom-Anteil am Stromverbrauch lag im ersten Halbjahr 2015 erstmals bei mehr als 30 Prozent. Er soll von derzeit 33 Prozent auf 40 bis 45 Prozent im Jahr 2025 steigen und auf 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. 2050 sollen es mindestens 80 Prozent sein.
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