Nachdem die vom Landtag beschlossenen Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung heute im Gesetzblatt (vgl. S. 870) abgedruckt werden, kann das Gesetz, wie geplant, zum 1. Dezember 2015 in Kraft treten. Es gelten somit ab dem 1. Dezember 2015 die niedrigeren Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Und auch die weiteren Verbesserungen zur Bürgerbeteiligung und Stärkung der Gemeinderats- und Kreistagsarbeit treten somit gleich in Kraft. Lediglich für die Altersgrenze und die Veröffentlichung von Unterlagen im Internet gibt es längere Übergangs- bzw. Inkraftretungsregelungen.
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