Der Landtag von Baden-Württemberg verabschiedete am gestrigen Mittwoch ein Gesetz, mit dem die Hürden für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Kommunen gesenkt werden und die Rechte der Kommunalpolitiker gestärkt, so der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch. Die Änderungen in der Gemeinde- und Landkreisordnung stärken die kommunale Demokratie, erleichtern die Ratsarbeit und erhöhen die Transparenz kommunaler Entscheidungen. So sehen die Änderungen z. B. mehr direkte Demokratie in den Städten und Gemeinden durch die Erleichterungen bei Bürgerentscheiden und Bürgerbegehren und die Einbeziehung von Bebauungsplänen in Bürgerentscheide (Aufstellungsbeschluss) vor.
Auch eine deutliche Verbesserung der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an kommunalpolitischen Themen durch umfassendere Information, durch Erleichterungen bei den Einwohneranträgen und Einwohnerversammlungen ist beschlossen.
Auch die Beteiligungsrechte von Jugendlichen in den Kommunen durch und die Stellung des Jugendgemeinderates werden verbessert. Für die Gemeinderäte und Kreisräte verbessern sich die Arbeitsbedingungen und die Einladungsfristen für Sitzungen werden verlängert und die Antragsrechte gestärkt. Durch die Möglichkeit, Vorberatungen öffentlich durchzuführen, durch Veröffentlichungsrechte der Fraktionen im Amtsblatt und durch die zusätzlicher Veröffentlichung von Sitzungsunterlagen im Internet wird mehr Transparenz hergestellt, so der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch.
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