Auf Einladung des Landtagsabgeordneten Alexander Schoch kam der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller um dieses Leuchtturmprojekt zu besichtigen und mit den Vertretern des BIZZZ und den Bürgermeistern zu diskutieren.
Der Vorsitzende des bizzz e.V. Herr Christian Dittrich und Architekt Klaus Wehrle führten den Minister durch das Haus und erläuterte die Konzeption des Hauses.
Andrea Reich, Verantwortlich für das Marketing im bizzz, hob dabei auch insbesondere den Bereich Nachhaltiges Bauen hervor. Ziel sei es, gerade das nachhaltige Bauen den Menschen näher zu bringen. Deshalb sind im bizzz-Gebäude alle Aspekte des nachhaltigen Bauens zu betrachten.
Der Umweltminister freute sich, dass auch viele Bürgermeister aus der Region zu dieser Veranstaltung gekommen sind, wie Frau Bürgermeisterin Frau Reinbold-Mench, der Bürgermeister der Gemeinde Gutach Urban Singler, in dem der Sitz des Unternehmens sich befindet, sowie Bürgermeister Reinhold Scheer aus Simonswald, Lars Brügner aus Vörstetten und Bürgermeister Hollemann aus Denzlingen.
Der Umweltminister hob hervor, dass Heizung und Warmwasserbereitung knapp ein Viertel der Treibhausgasemissionen in Baden-Württemberg verursachen. Davon entfallen über 90 % auf bestehende Gebäude. Fossile Energieträger werden knapper, teurer und ihre Nutzung ist eine wesentliche Ursache des Klimawandels. Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes Baden-Württemberg soll dazu beitragen, dass sich der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung deutlich erhöht und damit der CO2-Ausstoß sinkt. Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft.
Das EWärmeG 2015 gilt für vor dem 1. Januar 2009 errichtete Gebäude, bei denen ab dem 1. Juli 2015 die Heizungsanlage ausgetauscht wird.
Das Gesetz ist technologieoffen ausgestaltet, d. h. Sie können aus einer Vielzahl an Technologien zur Nutzung erneuerbarer Wärme wählen oder sich für Ersatzmaßnahmen entscheiden. Diese können nahezu beliebig miteinander kombiniert werden. Die Maßnahmen werden entsprechend ihrem Anteil am Wärmeenergiebedarf oder ihrem Erfüllungsgrad angerechnet.
Das neue EWärmeG hat nun auch die Nichtwohngebäude mit aufgenommen. Diese Novellierung trägt dazu bei den Klimaschutz zu verbessern, denn das Land hat sich vorgenommen bis 2050
50 % der Energie einzusparen, 80 % der Energie aus erneuerbaren Energien und 90% CO2 Reduzierung. So werden nun bei einem Heizungswechsel 15% erneuerbare Energien verlangt, wobei 5% über einen Sanierungsfahrplan erreicht werden kann.
Von Seiten der Bürgermeister begrüßte Bürgermeisterin Reinbold Mench, dass es eine Anreizförderung für kommunale Quatierswärmekonzepte geben soll.
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