Vergangene Woche besuchten die Grünen Landtagsabgeordneten Alexander Schoch und Jürgen Filius das Grundbuchamt in Emmendingen. Der Ulmer Abgeordnete Jürgen Filius ist unteranderem stellvertretender Vorsitzender des Ständigen Ausschusses und ordentliches Mitglied des Innenausschusses sowie Mitglied des Untersuchungsausschusses NSU. Die beiden Landtagsabgeordneten der GRÜNEN Fraktion wollten sich über den Stand der Neuordnung des Grundbuchwesens und den aktuellen Fragen zu Wartezeiten informieren.
Die Reform des Grundbuchwesens in Baden-Württemberg wurde im April 2012 mit Eröffnung des ersten zentralen Grundbuchamts in Emmendingen begonnen. Neben der Neuorientierung laufen die Vorgänge des Grundbuchamtes normal weiter. Im Monat werden 2.200 Verfahren eingereicht. Daher kommt es zurzeit zu ca. 8.000 Rückstellungen von offenen Verfahren. Die Mitarbeiter arbeiten mit Hochdruck daran, diese Rückstellungen abzuarbeiten. Das Land hat das Grundbuchamt in Emmendingen personell mit 21,55 Stellen im gehobenen Dienst und 13,75 Stellen im Unterstützungsbereich ausgestattet. Die Personalausstattung deckt nicht nur den prognostizierten Personalbedarf im gehobenen Dienst und im Unterstützungsbereich. Er beinhaltet darüber hinaus einen reformbedingten Mehrbedarf von 20 %, um die besonderen Schwierigkeiten und Belastungen bei der Umsetzung der Reform zu kompensieren.
Für die Bürger bedeuten diese offenen Verfahren zurzeit Wartezeiten von 3-4 Monaten bei nicht eiligen Vorgängen. Eilige Rechtsgeschäfte wie z.B. Vormerkungen werden natürlich unverzüglich bearbeitet. Da es bis jetzt noch nicht zu Beschwerden kam, stößt die Umstellung auf Verständnis in der Bevölkerung. Das Grundbuchamt nimmt dies dankbar war.
Alexander Schoch sieht die Umstellung sehr positiv: „Durch die im Aufbau befindliche Behörde heißt es jetzt erstmal Routine finden. Dafür braucht es die Unterstützung der Bevölkerung. Von der anschließenden Erleichterung profitieren alle. Die Möglichkeit, Anträge in elektronischer Form einzureichen und den Inhalt von Grundbüchern und -akten elektronisch abzurufen, entspricht den Erfordernissen einer modernen und zukunftsgerichteten Verwaltung. Sie ist deutschlandweit einmalig und ein Gewinn für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und damit auch für den Landkreis Emmendingen.“ Einziger Wehrmutstropfen für Historiker und Forscher in der Lokalgeschichte ist, dass die Originalakten nun im Zentralregister in Kornwestheim aufbewahrt werden.
Hintergrund:

Bildbeschriftung: v.l.n.r.: MdL Jürgen Filius, Präsident des Freiburger Landgerichts Andreas Neff, MdL Alexander Schoch
Am 21. Juli 2008 hat der Ministerrat auf Basis einer Vorlage des Justizministeriums die Eckpunkte einer umfassenden Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens beschlossen. Die Neuordnung des Grundbuchwesens ist eine der größten Strukturreformen in der Geschichte der baden-württembergischen Justiz. Ziel der Reform des Grundbuchwesens ist es, die unterschiedlichen und kleinteiligen Strukturen bis Ende 2017 zu vereinheitlichen und an zentralen Standorten, den sogenannten grundbuchführenden Amtsgerichten, zu konzentrieren. Die Grundbuchführung soll von ursprünglich mehr als 650 Grundbuchämtern schrittweise auf die Grundbuchabteilungen von landesweit 13 Amtsgerichten übertragen werden. Für die Zentralisierung werden bei den jeweiligen Amtsgerichten moderne, leistungsfähige und technisch optimal ausgerüstete Einheiten geschaffen. Die Umsetzung der Reform hat im badischen Landesteil bereits im April 2012 begonnen. Dort wurden an den Amtsgerichten Achern, Emmendingen, Maulbronn, Tauberbischofsheim und Villingen-Schwenningen bereits fünf von insgesamt sechs zentralen Grundbuchämtern eröffnet. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Grundbuchamtsreform ist die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Grundakte (elGA).
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