Der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch begrüßt die Abschaffung der Sonderschulpflicht. Eltern in Baden-Württemberg haben nun das Wahlrecht, ob ihr behindertes Kind auf eine Sonderschule geht oder auf eine Regelschule. „Ziel der Reform ist es eine Gesellschaft zu entwickeln, in der es selbstverständlich ist, dass Menschen mit und ohne Behinderung zusammen leben und gemeinsam den Schulunterricht besuchen.“, so Alexander Schoch. Dies kann mit dem neuen Gesetzentwurf erreicht werden, welches am Dienstag von der grün-roten Landesregierung in Stuttgart auf den Weg gebracht wurde. In der Schulgesetz-Änderung ist ebenso festgehalten, dass gemeinsamer Unterricht auch dann möglich ist, wenn behinderte Kinder das Bildungsziel absehbar nicht erreichen können. Eingesetzte Sonderpädagogen sollen Kinder und Lehrer an den Regelschulen unterstützen. Alle Wünsche, somit ein Recht auf die Wunschschule können absehbar jedoch nicht erfüllt werden. Das heißt, dass nicht jeder Schüler an jeder Schule mit jeder Behinderung beschult werden. Es soll aber versucht werden, gemeinsam mit der Schulverwaltung, den Schulträgern und den Eltern den jeweils richtigen Bildungsort für das Kind zu finden.
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