Für Alexander Schoch schließt das bisherige Schlusslicht Baden-Württemberg schließt bei Bürgerbeteiligung in Kommunen ins Mittelfeld auf. Mit dem jetzt in die Anhörung gegangenen Gesetz will die Grün-Rot Landesregierung die Hürden für direkte Demokratie in Gemeinden senken.
Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften sollen
– die Gemeindeordnung,
– die Landkreisordnung,
– das Kommunalwahlgesetz,
– das Gesetz über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart und
– weitere Durchführungsvorschriften geändert werden.
Im Wesentlichen, so der Landtagsabgeordnete geht es um die Umsetzung der Ergebnisse der interfraktionellen Arbeitsgruppe Bürgerbeteiligung, die die Verbesserungen der Stärkung der direkten Demokratie in den Kommunen zum Ziel hatte. Darüber hinaus wird die Arbeit in den Gemeinderäten und Kreistagen transparenter gemacht. Die im letzten Jahr neu gewählten Gemeinderäte und Gemeinderätinnen warten dringend auf die Novellierung, da die Mitwirkungsrechte der einzelnen Rätinnen und Räte deutlich gestärkt werden, so Alexander Schoch.
Im Wesentlichen geht es z.B. um folgende Punkte:
1. Die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene wird erweitert, indem bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden die Quoren gesenkt, die Frist für Bürgerbegehren gegen Beschlüsse des Gemeinderats verlängert, der Anwendungsbereich erweitert und das Verfahren einfacher ausgestaltet wird. Zudem werden Bürgerantrag und Bürgerversammlung auf Einwohnerinnen und Einwohner erweitert und die diesbezüglichen Quoren abgesenkt.
2. Fraktionen in kommunalen Vertretungsorganen und ihre Rechte werden gesetzlich geregelt. Die Minderheitenrechte in kommunalen Gremien werden durch die Absenkung des Quorums für bestimmte Anträge ausgeweitet.
3. Die Arbeit kommunaler Gremien wird durch erweiterte Veröffentlichungen im Internet und öffentliche Vorberatungen transparenter.
4. Die Rechte der Mitglieder von Gemeinde- und Kreisräten hinsichtlich der Übermittlung von Sitzungsunterlagen, der Erstattung von Aufwendungen für Kinderbetreuung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Sitzung und der Teilnahme an Ortschaftsratssitzungen werden erweitert.
5. Die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen werden verbindlich in der Gemeindeordnung verankert. Die Rechte der Jugendvertretungen werden erweitert.
6. Die Möglichkeit zur Einführung der Bezirksverfassung wird in allen Stadtkreisen und Großen Kreisstädten auch ohne räumlich getrennte Ortsteile eröffnet.
7. Die Rechte von geschäftsführenden Kollegialorganen (Gemeinderäten, Kreistagen und der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart) werden näher bestimmt.
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