Vor dem Hintergrund des aktuellen Urteils des Landesarbeitsgerichtes Freiburg zur Leiharbeit fordert der arbeitsmarktpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Alexander Schoch, Leiharbeit schärfer zu reglementieren. In ihrem Urteil entschieden die Richter dass Leiharbeiter in konzerneigenen Unternehmen nicht als dauerhafter Ersatz für eigentliche Festanstellung eingesetzt werden dürfen.
Schoch: „Um den Missbrauch der Leiharbeit zu verhindern, ohne aber gleichzeitig eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit zu zerstören, müssen die gesetzlichen Regelungen zur Leiharbeit modifiziert werden, was aus der Begründung des Urteils deutlich wird.“
Nach Schoch gibt es inzwischen in Deutschland über eine Million Leiharbeitnehmer und jede fünfte neu geschaffene Stelle sei mit Leiharbeitnehmern besetzt. Dabei sei zu beobachten, dass dies immer häufiger zum Ersatz der bisher fest angestellten Stammbelegschaft, zu Lohndumping und zur Verschlechterung der Arbeitsbedingungen genutzt werde, so Schoch. In Konzernen diene Leiharbeit oft nur noch der Auslagerung und Rückverleihung von Beschäftigten, die dann dieselbe Arbeit zu deutlich schlechteren Konditionen erledigen“, erklärt der Emmendinger Abgeordnete weiter.
Der grüne Politiker plädiert für eine Erlaubnispflicht zur Arbeitnehmerüberlassung intern zwischen Konzernunternehmen. Bei Missbrauch könne so die Bundesagentur für Arbeit die Erlaubnis versagen – als Riegel gegen den sozialpolitisch unerwünschten „Drehtüreffekt“ für die Beschäftigten. Um „Lohndumping“ einzudämmen, soll es nach den Vorstellungen Schochs Ausnahmen vom Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Bezahlung von Leiharbeitnehmern nur auf Basis eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages geben: „Nach drei Monaten muss der Leiharbeitnehmer nach dem für die Stammbelegschaft gültigen Tarifvertrag bezahlt werden“, fordert der arbeitsmarktpolitische Sprecher abschließend.
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