Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, die Ausweitung der Sonntagsarbeit einzuschränken, erklärt der arbeitsmarktpolitische Sprecher der grünen Landtagsfraktion Alexander Schoch, dass die Entscheidung des Gerichts, den Schutz der Beschäftigten sinnvollerweise wieder stärker in den Mittelpunkt stellt.
Das ist gut so, denn immerhin arbeiten mittlerweile fast 30 Prozent der Beschäftigten auch am Wochenende. Arbeitsverdichtung und insbesondere ausufernde Arbeitszeiten machen die Menschen krank. Das zeigen die jährlichen alarmierenden Zahlen der Krankenkassen. Beschäftigte brauchen die Möglichkeit, sich von ihrer Arbeit auch erholen zu können. Die Arbeit darf am Ende auch nicht komplett das Leben bestimmen. Die Beschäftigten benötigen Zeit für Familie und Freunde und auch für sich selbst. Nur so kann der gesellschaftliche Zusammenhalt weiter bestehen. Es macht also Sinn, dass das Arbeitszeitgesetz Sonntagsarbeit grundsätzlich verbietet und nur in einemengen Rahmen Ausnahmen erlaubt. Es war somit dringend geboten, der Arbeit an Sonn- und Feiertagen Grenzen zu setzen.
Das Urteil stärkt nicht nur das Arbeitszeitgesetz. Es ist auch wegweisend für Baden-Württemberg, so Alexander Schoch. Es gilt nun zu prüfen, ob unsere Regelungen ausreichend sind und ob der Sonntagsschutz verbessert werden muss, so Alexander Schoch.
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