Nach zweieinhalb Jahren teils sehr kontroverser Auseinandersetzungen hat der Landtag vergangene Woche mit den Stimmen von Grünen und SPD eine umfassende Jagdreform beschlossen. Das neue Jagd- und Wildtiermanagementgesetz kann am 1. April 2015 in Kraft treten. Es löst das im Kern gut 20 Jahre alte Jagdgesetz ab – damals waren Naturschutz und Tierschutz noch nicht als Staatsziele im Grundgesetz verankert.“ Mit dem Gesetz werde die Rolle der Jäger im Naturschutz und ihr Ansehen in der Gesellschaft gestärkt und an die gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst.“, so Schoch.
Ein Herzstück dieses Gesetzes ist das Schalenmodell, in dem die Tiere in mehreren Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) – wie Rehe oder Wildschweine – bis geschützt (Schutzmanagement) – wie Auerhuhn oder Wanderfalke – eingeteilt werden. Das Gesetz verbietet z.B. auch sogenannte Totfangfallen sowie das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Auch soll von 2017 an nur noch bleifreie Munition verwendet werden. Eingeführt wird eine allgemeine Jagdruhe vom 1. März bis 30. April. Des Weiteren wurde die im Koalitionsvertrag verankerte Abschaffung der Wildfütterung mit aufgenommen. Die Rot-Grüne Landesregierung hat einen beispiellosen Beteiligungsprozess zu diesem Gesetzesvorhaben initiiert und in einem intensiven Verfahren viele Anregungen aus der Jägerschaft aufgenommen.
Im Landkreis Emmendingen betrifft dieses Gesetz ca. 600 Jäger, die eine Fläche von ca. 33.000 ha Wald betreuen.
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