Vergangene Woche wurde der Gesetzentwurf zur umstrittenen Gasfördermethode vorgelegt. Die Bundesregierung will ein eingeschränktes Verbot der Risikotechnologie. Demnach soll Fracking auf ein Minimum begrenzt werden, d.h. bspw. keine Genehmigung in Trinkwasser- und Naturschutzgebieten und oberhalb von 3.000 Metern.
Der energiepolitische Sprecher der Grünen Landtagsfraktion Alexander Schoch kritisiert scharf den Gesetzentwurf zum Gas-Fracking der Bundesregierung. Diese weiche Rechtslage mit vielen Schlupflöchern ist ein erneutes Nachgeben seitens des SPD-Wirtschaftsministers Sigmar Gabriel gegenüber der konventionellen Energielobby. In einem so dichtbesiedelten Land wie Deutschland würden die Konsequenzen tragisch sein. Die grüne Landtagsfraktion und das Umweltministerium von Baden-Württemberg sind für ein wirkliches Fracking-Verbot im Bundesbergrecht ohne Ausnahmen in Deutschland. „Die Antwort auf Putin heißt nicht Fracking, sondern das Voranbringen der Energiewende aus erneuerbaren Erneuerbare Energien, mehr Energieeinsparung und mehr Energieeffizienz.“, so Alexander Schoch.
Hintergrund Fracking
Nicht überall kommt Erdgas frei unter der Erde vor. Auch Schiefer-, Granit- oder Tonschichten enthalten in kleinsten Poren und Bruchzonen große Mengen an Erdgas. Doch dieses Gas entweicht beim Anbohren nicht selbstständig aus dem Gestein. Beim Fracking werden Gesteinsschichten durch eine Mischung aus Wasser, Sand und Chemikalien aufgebrochen, die mit extrem hohem Druck unter die Erde gepresst werden. Aus den so erzeugten Rissen kann das Erdgas entweichen und abgesaugt werden.
Negativfolgen sind große Mengen giftiger und radioaktivbelastete Abwässer, potenziell verseuchtes Grundwasser, Boden und Luft, lokale Erdbeben leichterer und mittlerer Stärke, ein großer Flächenbedarf für die Bohrstellen, und die notwendigen Lieferstraßen sowie eine schlechte bzw. zumindest zweifelhafte Klimabilanz der Gasgewinnung.
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