Der Landtagsabgeordnete sieht in der Landesbauordnung eine ökologisch soziale positive Entwicklung auch für den Landkreis Emmendingen
Die Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wurde am Mittwoch den 05.11.2014 im Landtag beschlossen. Grün-Rot hat drei Jahre lang die LBO zu einem modernen Baurecht unter sozialen und ökologischen Gesichtspunkten überarbeitet.
Als Beispiel der Änderungen nannte der Landtagsabgeordnete der Grünen Alexander Schoch, das Ziel, das Angebot an barrierefreiem Wohnraum deutlich zu vergrößern. Künftig müssen bereits in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses mit dem Rollstuhl erreichbar sowie barrierefrei nutzbar sein. Die Änderung wird die Nutzung der Wohnungen von körperlich eingeschränkten Menschen deutlich erleichtern. Altersgerechter Wohnraum ist mit Blick auf die demografische Entwicklung ein knappes Gut bei absehbar steigendem Bedarf. Zurzeit leben im Landkreis Emmendingen 19,5 % im Alter von 65 Jahren und älter; ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung ist steigend. Vorausrechnungen sagen, dass es im Jahr 2030 27,3 % sein werden. Das von vielen Menschen favorisierte Verbleiben in der eigenen Wohnung beim Eintritt der Pflegebedürftigkeit ist bei vorhandenen Barriere armen Wohnungen erheblich einfacher und länger realisierbar. Auch bei der Sturz- und Unfallprävention ist Barriere armer Wohnraum ein wichtiger Baustein. Insofern reduziert zusätzlicher Barriere armer Wohnraum langfristig Kosten in der Pflege und im Gesundheitswesen.
Zugleich trage das Land gesellschaftlichen Entwicklungen wie einem veränderten Mobilitätsverhalten Rechnung. In der Stadt Emmendingen beispielsweise wächst die Anzahl der Kraftfahrzeuge nicht mit der Bevölkerung gleich mit. So wird in der LBO den Kommunen die Kompetenz zur Regelung der Stellplätze für KFZ übertragen. Bei Neubauten wird die Schaffung zweier Abstellplätze pro Wohnung für Fahrräder vorgeschrieben. Hier trägt man der steigenden Entwicklung der Anzahl der Fahrräder pro Person bzw. pro Haushalt Rechnung, so der Abgeordnete.
Zusätzlich werden mit Regelungen zur Begrünung baulicher Anlagen und zur erleichterten Nutzung regenerativer Energien Anreize für einen ökologisch hochwertigen Baustil gesetzt. Der energiepolitische Sprecher der Landtagsfraktion Alexander Schoch begrüßt besonders diese Novellierung, „die unkomplizierte Nutzung der Erneuerbaren Energieträgern erleichtert die Ausnutzung der lokalen Potenziale und ist ein wichtiger Schritt zum erklärten Ziel eine klimaneutrale Kommune zu werden“.
Die neue bzw. geänderte LBO gelten nur für künftige Bauanträge. Vorhaben, bei denen der Bauantrag aktuell in der Bearbeitung ist, werden nach der derzeit gültigen LBO beschieden.
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