Schoch: „Die Eckpunkte, welche federführend von den Regierungsfraktionen ausverhandelt wurden, zeigen, dass wir uns in Baden-Württemberg in Sachen direkter Demokratie im Bundesländervergleich von den hintersten Plätzen ins vordere Drittel bewegt haben.“
Die Eckpunkte sehen deutliche Änderungen vor. So soll auf Ebene der Kommunen das Zulassungsquorum eines Bürgerbegehrens von zehn auf sieben Prozent der Bürger abgesenkt werden. Das Zustandekommen eines Bürgerentscheids wird durch die Herabsetzung des Quorums von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten Einwohner einer Gemeinde ebenfalls vereinfacht. Vom sogenannten „Negativkatalog“ der Gemeindeordnung wird nun die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ausgenommen. Dies bedeute, so Schoch, dass auch über diesen ein Bürgerentscheid stattfinden könne. Bislang war dies in Baden-Württemberg nicht möglich.
Rechte des Gemeinderats werden gestärkt
Daneben werde die Rolle des Gemeinderats aufgewertet und mit mehr Rechten ausgestattet und die Fraktionen gestärkt. So werden die gesetzlichen Minderheitsquoren für Anträge auf die Einberufung einer Sitzung, Aufnahme eines Tagesordnungspunktes oder Unterrichtung durch den Bürgermeister (soweit nicht durch eine Fraktion beantragt) von einem Viertel auf ein Sechstel der Gremiumsmitglieder abgesenkt.
Die Stärkung der Transparenz in den Kommunen ist ein weiterer Schwerpunkt, hebt Schoch hervor. So sollen künftig Vorberatungen von Ausschüssen öffentlich stattfinden sowie Sitzungsunterlagen mindestens sieben Kalendertage vor der Sitzung übersandt werden. „Die Rolle des Gemeinderats sowie die Arbeit der einzelnen Gemeinderätinnen und Gemeinderäte wird somit transparenter und gestärkt“, bilanziert der Emmendinger Grünen Abgeordnete.
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