Das „Honig-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat 2011 klargestellt: Pollen von gentechnisch veränderten Pflanzen sind wie eine Zutat im Honig zu werten und muss dementsprechend gekennzeichnet werden. Dieses klare Urteil des höchsten europäischen Gerichts will die EU-Kommission mit tatkräftiger Unterstützung von der Regierung Merkel jetzt durch einen Änderung der Honigrichtlinie unterlaufen. Pollen sollen einfach zu einem „natürlichen Bestandteil“ umdefiniert werden.
Das hätte zur Folge, dass selbst kanadischer Rapshonig, der fast ausschließlich von Gen-Raps stammt, nicht als Genfood erkennbar wäre. Dabei ist klar, dass die manipulierte Erbsubstanz im Pollen vollständig erhalten bleibt. Daher ist nicht nachvollziehbar, warum Honig als einziges Lebensmittel nicht gekennzeichnet werden soll, wenn er intakte gentechnisch veränderte DNA enthält. Verschleierung ist keine akzeptable Strategie, um mit Gentech-Verunreinigungen umzugehen, so der Landtagsabgeordnete Alexander Schoch.
Wie bereits beim Genmais 1507 versucht die Regierungskoalition erneut, Deutschlands Bedeutung in Brüssel kleinzureden. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zeigte erneut, dass die große Koalition im Bundestag den Pro-Gentechnik-Kurs der Bundesregierung fast uneingeschränkt mitträgt.
Was Kommission und Bundesregierung hier klammheimlich planen, ist ein klarer Fall von vorsätzlicher Verbrauchertäuschung. Erneut zeigt sich, dass für Angela Merkel die Interessen der Konzern-Lobby und die Freihandelsverhandlungen mit den USA und Kanada wichtiger sind als die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher oder der Schutz der Imkerei, so Alexander Schoch.
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