Die Änderung des Wahlrechts darf nicht über das Knie gebrochen werden. Vielmehr bedarf es einer genauen Analyse und einer sachgerechten Diskussion in den Kreisverbänden aller Parteien, ob und wie das Wahlrecht weiterentwickelt werden kann, so der Landtagsabgeordnete auf einer Diskussionsveranstaltung zur Novellierung des baden-württembergischen Wahlrechtes.
In der Veranstaltung stellte Alexander Schoch dar, dass eine Änderung des Wahlrechtes zu einem Listenwahlrecht, zu einem Verlust an direkter Demokratie und zum anderen zu einem Kompetenzverlust für die Kreisverbände führen würde. Wir brauchen eine Diskussion um die Erhöhung des Frauenanteils im Landtag. 70 Abgeordneten werden direkt gewählt und 50 Abgeordnete durch die Zweitauszählung. Eine paritätisch besetzte Parteiliste ändert an der Quotierung der Direktmandate nichts. Der Frauenanteil bei den Bewerberinnen und Bewerbern um ein Abgeordnetenmandat lag bei nur 18 Prozent und daran muss was geändert werden. Es ist also klar, dass das Hauptproblem hinsichtlich des niedrigen Frauenanteils nicht am Wahlsystem liegt, sondern mit der Frage zusammen hängt, warum sich relativ wenige Frauen um ein Mandat bewerben. So stellten die im Landtag vertretenen Parteien zur Landtagswahl 2011 – 214 Männer und 66 Frauen auf, davon die CDU 61 (m) 9(w), die SPD 57 (m) 13(w), die Grünen 44 (m) 26(w) und die FDP 52 (m) 18(w). Durch die Einführung eines Listenwahlrechtes würde man nur eine Quotierung bei der Zweitauszählung erreichen und bei 50 Abgeordneten auch nur max. 25 weibliche Abgeordnete in den Landtag bekommen. Dies würde bedeuten, dass sich der Frauenanteil auch nur um die 25 Prozent bewegen würde. Da liegen die Grünen jetzt bereits drüber.
Die Debatte um einen höheren Frauenanteil im Landtag muss also nicht bei der Änderung des Wahlrechtes beginnen, sondern bei der Frage, wie erreichen wir, dass mehr Frauen in die Politik gehen. Es wäre verkehrt, ein gutes Wahlrecht mit vielen Elementen der direkten Demokratie für ein schlechteres auszutauschen, durch das im Endeffekt wenig erreicht wird.
Das aktuell geltende Wahlrecht hat auch den Charme, dass der Wahlkreis, falls ein/e Abgeordnete/r ausscheidet, durch die oder den Ersatzkandidaten weiterhin im Parlament vertreten wird. Ziel muss es also sein, das bestehende personifizierte Persönlichkeitswahlrecht zu verbessern.
Eine Gegenüberstellung der beiden Wahlsysteme finden Sie hier.
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