Innenminister Reinhold Gall folgt dem Vorschlag der Grünen Landtagsfraktion und hat mit Wirkung vom 13. Februar 2014 eine Vorgriffsregelung erlassen, wonach gut integrierten Flüchtlingen die Chance auf eine künftige stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung gesichert wird.
„Ausreisepflichtige jedoch sozial und wirtschaftlich integrierte Flüchtlinge, die bereits lange Zeit in der Bundesrepublik leben, erhalten demnach die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt“, erklärt Alexander Schoch, der im Petitionsausschuss des baden-württembergischen Landtag sitzt und den Arbeitskreis Petition in der Grünen Landtagsfraktion leitet.
Die Bundesregierung möchte eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung für gut integrierte Ausländer einführen. Bis diese Bleiberechtsregelung in Kraft tritt, werden jedoch auch gut integrierte Ausländer, deren sozialer und wirtschaftlicher Lebensmittelpunkt seit Jahren in der Bundesrepublik ist, abgeschoben.
Hier greift ab sofort die Vorgriffsregelung. Die Ausländerbehörden in Baden-Württemberg überprüfen im Einzelfall, ob zum Beispiel die Sicherung des Lebensunterhalts, Straffreiheit und hinreichende Deutschkenntnisse vorliegen. In diesen Fällen wird nun von einer Abschiebung abgesehen.
„Damit hat Innenminister Gall eine Forderung der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nach einem humaneren Asylrecht in Baden-Württemberg umgesetzt“, verdeutlicht Alexander Schoch.
Hinweis:
Pressemittelung Innenministerium
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