Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im baden-württembergischen Landtag Alexander Schoch hat die Ausbildungsmesse Salon Régional Formation Emploi im französischen Colmar besucht. Viele Unternehmen aus der Region Südbaden haben sich auf der zweitgrößten französischen Ausbildungsmesse als attraktive Ausbildungsunternehmen dargestellt.
Gemeinsam mit dem baden-württembergischen Minister für Bundesrat, Europa und internationale Beziehungen Peter Friedrich machte sich der Arbeitsmarktpolitiker Alexander Schoch ein Bild von den ausstellenden Unternehmen. Aus dem Landkreis Emmendingen besuchte der Abgeordnete die Unternehmen Sick AG Waldkirch, Ganter Interior GmbH und die Rosenberger AG aus Simonswald an ihren Informationsständen.
„Der Fachkräftemangel betrifft viele Unternehmen aus der Region Südbaden. Gerade mittelständische Unternehmen bieten solchen Messen die Chance, ihre Ausbildungsprogramme vorzustellen“, so Alexander Schoch. Um den französischen Jugendlichen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen, gilt es so eng wie nur möglich grenzüberschreitend zusammen zu arbeiten.
Zum einen geht es darum die unterschiedlichen Ausbildungssysteme zu verstehen und entsprechend die Hemmnisse für eine Ausbildung im einen wie im anderen Land abzubauen. Hier müssen die zuständigen Kammern auf beiden Seiten des Rheins eng zusammen arbeiten.
Gerade am Abbau der Sprachbarriere muss kontinuierlich gearbeitet werden. Hierzu müssen niederschwellige, am besten kostenfreie, Sprachkurse angeboten werden. Alexander Schoch, ebenfalls Mitglied des Oberrheinrates, sieht es als dringend notwendig an, die Region Oberrhein zu einer Region der Zweisprachigkeit zu entwickeln. In den Schulen, in den Verwaltungen, in den Betrieben und in den Kammern und Verbänden und im gesamten öffentlichen Leben muss diese Zweisprachigkeit das Ziel sein.
Zudem sieht Schoch Änderungsbedarf bei der Grenzgängerregelung. Für Personen, die in den Grenzdepartments Haut-Rhin und Bas-Rhin leben und in deutschen Gemeinden arbeiten, greift die Grenzgängerregelung, wenn die Arbeitsstelle höchstens 30 km von der Grenze entfernt liegt. „Alle Unternehmen, die nicht in diesem Radius angesiedelt sind, fallen nicht unter diese Regelung, was für die jeweiligen Betriebe deutliche Wettbewerbsnachteile mit sich bringt. „Hier ist es überlegenswert, dass die an Frankreich angrenzenden Landkreise in Zukunft generell unter diese Regelung fallen“, so Alexander Schoch.
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