Auf Initiative von Alexander Schoch wurde der Einführungserlass Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur zur Durchführung des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes für den Kommunalen Straßenbau (kurz VwV zum LGVFG) geändert. Das LGVFG regelt die Modalitäten für die Förderung von kommunalen Verkehrsprojekten durch die Landesregierung. Schoch, wie auch der Landkreistag kritisierten die im VwV-LGVFG vorgesehenen Einschränkung, dass die Förderung einer Kreisstraße nur möglich ist, wenn die Verkehrsstärke auf dieser Straße über dem Durchschnitt aller Kreisstraßen innerhalb des Landkreises liegt. Diese Kritik wurde in der verabschiedeten VwV-LGVFG aufgegriffen und aus der bislang vorgesehenen zwingenden Vorschrift eine Soll-Regelung gemacht. Damit können die Bewilligungsbehörden in verkehrlich begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen.
„Dieses Förderprogramm für kommunale Verkehrsprojekte nutzt jetzt vor allem den kleineren Städten und Gemeinden sowie dem ländlichen Raum. Hierdurch wird den Städten und Gemeinden die Möglichkeit geboten, mehr Projekte zu realisieren und zu finanzieren“, so der Landtagsabgeordnete.
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