Der energiepolitische Sprecher der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im baden-württembergischen Landtag Alexander Schoch bedauert die Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in den Feldern Biberach und Konstanz durch das Landesamt für Geologie, Bergbau und Recht (kurz LGRB), jedoch ist dies juristisch geboten und dementsprechend unvermeidbar. „Bei dieser Konzessionsverlängerung handelt es sich aber um keine Bohr- oder Fracking-Erlaubnis. Vor dem Hintergrund der hohen Risiken die die Fracking Methode birgt, ist es das Ziel der grün-roten Landesregierung ein Verbot des Fracking in ganz Deutschland zu erreichen“, verdeutlicht der Grüne Landtagsabgeordnete.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits einen Beschluss gegen das Fracking getroffen. „Dieser Beschluss war richtig und wichtig“, so Alexander Schoch. Jedoch sind die Genehmigungsbehörden, obwohl es keine Mehrheit für Fracking in Deutschland gibt, an das geltende Bergrecht gebunden. Nach umfassender Prüfung aller rechtlicher Belange ist die LGRB zu der Entscheidung gekommen, dass die Parkyn Energy (Germany) Limited (kurz PEG), einen Anspruch auf die Verlängerung der Konzessionen habe. Keineswegs dürfe deswegen gebohrt und gefördert werden!
Alexander Schoch kritisiert, dass die Hürden für den Antragssteller bei der Verlängerung der bergrechtlichen Erlaubnis niedriger sind als bei der Erst-Genehmigung, die 2009 noch unter der schwarz-gelben Landesregierung erteilt wurde. „Hier sehe ich großen Handlungsbedarf der neuen schwarz-roten Bundesregierung, im Bundesberggesetz die Umweltprüfung einzuführen und das Gesetz entsprechend zu novellieren“, stellt der Energiepolitiker fest.
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