Der Landtag von Baden-Württemberg hat am heutigen Donnerstag mit grün-roter Mehrheit das Flüchtlingsaufnahmegesetz verabschiedet. „Mit dem neuen Gesetz kommen wir unserer humanitären Verantwortung angesichts der steigenden Zugangszahlen nach und verbessern zudem die Situation von Flüchtlingen grundlegend“, sagt der Waldkircher Landtagsabgeordnete Alexander Schoch.
Für den Kreisrat Alexander Schoch MdL, ist es wichtig, dass endlich die Mindestquadratmeterzahl pro Person in den Unterkünften erhöht werden und dass besonders schutzbedürftige Personen vorrangig in Wohnungen untergebracht werden“. So schafft grün-rot für den Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen endlich Klarheit und auch die Sprachkurse würden erstmals geregelt, indem die Pauschalerstattung an die aufnehmenden Kreise entsprechend angepasst werden.
„Den Vorrang von Sachleistungen streichen wir und stellen klar, dass in der Landeserstaufnahmestelle und in der vorläufigen Unterbringung soziale Beratung angeboten werden muss und finanzieren sie besser“, erklärt der Abgeordnete.
Für den zusätzlichen Bedarf an Unterkünften und Beratung aufgrund der steigenden Anzahl von Asylsuchenden und für die im neuen Gesetz enthaltenen qualitativen Verbesserungen stellt die Landesregierung 121,95 Millionen zusätzlich bereit.
Auf Initiative von Grünen und SPD soll der liegenschaftsbezogene Anteil der Erstattungspauschale bereits im kommenden Jahr überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt werden. Bislang war das erst für 2016 vorgesehen. Der Kreisrat und Landtagsabgeordnete begrüßt dass die Landesregierung die Bedenken der Landkreise aufgrund regional unterschiedlicher Miet- und Immobilienpreise sehr ernst nimmt und eine geeignete Berechnungsgrundlage finden möchte.
Grün-Rot korrigiert außerdem die im Jahr 2007 von der Vorgängerregierung falsch angelegte Revision des Pauschalenanteils für die Sozialarbeit im Rahmen der vorläufigen Unterbringung. Die vorgenommene Kürzung wird zurück genommen und die Verbindlichkeit für die Flüchtlingssozialarbeit erhöht. „Es ist wichtig, dass die sozialen Belange der Flüchtlinge angemessen abgedeckt werden können. Um das sicherzustellen, haben wir ins Gesetz geschrieben, dass der eigens dafür vorgesehen Pauschalenanteil auch für diese Arbeit zu verwenden ist“, erläutert Alexander Schoch.
Hintergrund
Basierend auf der Jahresprognose des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) war die Landesregierung bei der Aufstellung des Haushalts 2013/14 von 6.000 Flüchtlingsneuzugängen im Jahr ausgegangen. Die aktuelle Prognose des BAMF für Baden-Württemberg geht für das Jahr 2014 von 14.000 aus.
2007 wurde eine Revision auf der Grundlage von Ist-Zahlen – allerdings nur aus fünf Kreisen – durchgeführt. Da damals noch nicht wie im jetzigen Flüchtlingsaufnahmegesetz festgelegt war, dass der errechnete Pauschalenanteil für die Sozialarbeit auch für diese ausgegeben werden muss, war die Handhabung in den Kreisen sehr unterschiedlich. Das Ergebnis der Revision war, dass die tatsächlichen Kosten in den fünf untersuchten Kreisen unter dem Pauschalenanteil lagen. Die Pauschale wurde daraufhin ohne fachliche Beurteilung der Sozialarbeit und ohne qualitative Kriterien für alle Kreise gekürzt.
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