Schoch: „Lohndumping darf nicht durch öffentliche Auftraggeber unterstützt werden“
Der Landtagsabgeordnete der Grünen aus dem Landkreis Emmendingen Alexander Schoch zeigt sich mit dem gestern von der Landesregierung vorgestellten Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg zufrieden. Der arbeitsmarktpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, der innerhalb der Fraktion die Federführung bei der Koordination der Entwicklung des Gesetzes hatte, sieht mit diesem Gesetzentwurf geregelt, dass zukünftig öffentliche Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an den vorherrschenden Tarifvertrag ihrer Branche halten.
Wenn es keinen oder nur einen Tarifvertrag mit geringer Verbreitung gibt, greift ein Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. „Lohndumping darf nicht durch öffentliche Auftraggeber unterstützt werden“, sagte Alexander Schoch. „Wir setzen damit zielstrebig ein im Koalitionsvertrag festgeschriebenes Versprechen um“, so der Emmendinger Abgeordnete. Nur vier von 16 Bundesländern haben bisher kein Tariftreuegesetz oder keine entsprechende Gesetzesinitiative ihrer Landesregierungen.
Schoch wies darauf hin, dass der Mittelstand in Baden-Württemberg von einem Tariftreuegesetz profitiere: „Unser Mittelstand ist innovativ und zahlt gute und faire Löhne. Solche Unternehmen bringen das Land voran. Ein ruinöser Wettbewerb auf dem Rücken der Arbeitnehmer schadet dem Land und den soliden Unternehmen.“
Das Gesetz soll für alle öffentlichen Auftraggeber in Baden-Württemberg gelten. Nicht nur das Land und die Kommunen, auch Unternehmen des Landes sind daran gebunden. Es gilt nicht nur für den Auftragnehmer, sondern muss auch von den Subunternehmen eingehalten werden. Wer sich nicht daran hält, dem droht eine Vertragsstrafe, die bei Wiederholung verschärft werden kann und letztlich sogar zum Ausschluss bei künftigen Ausschreibungen führen kann.
Schoch: „Die öffentlichen Auftraggeber setzen damit ein klares Signal für gute Arbeit, die einen guten Lohn verdient, von dem Arbeitnehmer und ihre Familien leben können. Es ist absehbar, dass auch die verbleibenden Länder ohne Tariftreuegesetz sich auf Dauer dieser Verpflichtung nicht entziehen können.“
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