Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mit Bitten oder Beschwer den an die Volksvertretung zu wenden. Dieses Grundrecht gilt für Deutsche
und Ausländer ebenso wie für Minderjährige und für Personen, die sich in Haft befinden. Um solche Anliegen kümmert sich der Petitionsausschuss
des Landtags. Er bemüht sich darum, Sachverhalte aufzuklären, indem er bestimmte Entscheidungen von Behörden überprüft. Zu diesem Zweck
besitzt er besondere gesetzliche Befugnisse wie das Recht auf Aktenvorlage, Auskunft und Zutritt zu den Einrichtungen des Landes.
Schließlich unterbreitet er Lösungsvorschläge, die den Interessen der Beteiligten gerecht werden. Seit 2011 ist es möglich, Petitionen auch
online einzureichen.
Alexander Schoch ist Mitglied des Petitionsausschusses.
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